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In vielen kommunalen Räten glaubt man, Bauvorhaben blockieren zu können, indem man das Einvernehmen verweigert. Doch das ist ein Irrtum: Das Einvernehmen darf nicht willkürlich verweigert werden, sondern nur aus klar definierten Gründen. Andernfalls wird die Entscheidung von der Baugenehmigungsbehörde ersetzt – und die Gemeinde verliert die Kontrolle.
Die rechtlichen Fakten im Überblick
Nur aus ganz bestimmten Gründen
Die Gemeinde darf ihr Einvernehmen nur verweigern, wenn Gründe vorliegen, die in den §§ 31, 33, 34 und 35 BauGB genannt sind.
Keine Willkür
Persönliche Motive oder politische Spielchen sind tabu. Eine unbegründete Verweigerung ist rechtswidrig.
Ersetzungsbefugnis der Behörde
Nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB kann und wird die Baugenehmigungsbehörde das Einvernehmen ersetzen, wenn die Gemeinde es unrechtmäßig verweigert.
Weiterlesen: Warum Gemeinden das Einvernehmen nach § 36 BauGB kaum verweigern können
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Ohne Ehrenamt ist alles nichts!
Liebe Leserinnen und Leser,
Zum Tag des Ehrenamtes betont der Gemeinde- und Städtebund (GStB) die unverzichtbare Rolle der 2.259 ehrenamtlich geführten Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz. GStB-Geschäftsführer Moritz Petry fordert konkrete Maßnahmen: weniger Bürokratie, bessere finanzielle Ausstattung und einen gesetzlichen Anspruch auf pauschale Freistellung vom Arbeitgeber.
Die Aufgaben der Ortsgemeinden wachsen – von Kitas über Energieprojekte bis zur Wirtschaftsförderung. Gleichzeitig nehmen Bedrohungen und Anfeindungen gegen Mandatsträger drastisch zu. Petry warnt: “Das sind Angriffe auf die Säulen unserer Demokratie.”
Ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind Ansprechpartner, Vermittler und Impulsgeber vor Ort. Sie stärken das Vertrauen in staatliches Handeln und fördern den Zusammenhalt. In Krisenzeiten sind diese Strukturen unverzichtbar. Der GStB fordert daher nicht nur Anerkennung in Worten, sondern konkrete Taten zur Unterstützung des Ehrenamtes.
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Ortsgemeinden am Limit - Zuviel Bürokratie und Geldnot

Die Lage der Kommunen in Rheinland-Pfalz spitzt sich zu: Fehlende finanzielle Mittel, eingeschränkte Handlungsspielräume, überlastetes Ehrenamt und eine wachsende Bürokratie bedrohen die kommunale Selbstverwaltung. Damit die Interessen und Bedürfnisse unserer örtlichen Gemeinschaft nicht auf der Strecke bleiben, muss jetzt gehandelt werden.
Unser Antrag:
Die FWG-Fraktion Weitersburg hat beantragt, dass sich die Ortsgemeinde Weitersburg der Initiative „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“ anschließt. Am Montag wurde dem Ortsbürgermeister der Antrag schriftlich übermittelt. Ziel ist es, gemeinsam mit zahlreichen anderen Gemeinden ein klares Signal an die Landes- und Bundespolitik zu senden:
Die kommunale Selbstverwaltung darf nicht kollabieren!
Der Ortsgemeinderat soll, so der Antrag der FWG-Fraktion, das „Forderungspapier zur Stärkung und Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat“ beschließen und die Verwaltung damit beauftragen, den Beschluss an die Initiatoren zu übermitteln.
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Neue Urnenwahlgräber geplant - aus der Ratssitzung vom 06.11.2025
Liebe Leserinnen und Leser,
die vergangene Gemeinderatssitzung war vom Thema “alter” Friedhof geprägt. Der Rat hatte zu einem Tagesordnungspunkt zu entscheiden:
Das letzte Urnenwahlgrab im Blumenbeet der Urnengemeinschaftsanlage auf dem alten Friedhof ist seit Ende Mai 2025 belegt. Die letze Erweiterung der Urnengemeinschaftsanlage war im Frühjahr 2024 mit 6 neuen Urnenwahlgräbern im Blumenbeet und 16 neuen Urnenkammern in Stelen.
Ein neues Grabfeld muss daher kurzfristig angelegt werden, obwohl im Haushaltsplan 2025 keine Mittel dafür vorgesehen sind. Die Verwaltung schlug nun vor, Gelder aus anderen Bereichen umzuschichten, um eine schnelle Umsetzung zu ermöglichen. Für 2026 sind bereits 8.000 € für ein weiteres Beet mit 6 Urnenerdröhren und Grabplatten eingeplant. Der Ortsbürgermeister wünscht jedoch eine Realisierung schon 2025, weshalb eine entsprechende Vorlage zur Entscheidung im Gemeinderat vorbereitet wurde und jetzt die Entscheidung anstand. Die Mittel für 2026 sollen trotzdem bestehen bleiben, um auf steigende Nachfrage reagieren zu können.