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Aus Neujahrsempfang wird Frühjahrsempfang
Liebe Leserinnen und Leser,
aufgrund räumlicher Engpässe macht die FWG die Not zur Tugend und verwandelt den ursprünglich für den 25. Januar geplanten Neujahrsempfang in einen Frühjahrsempfang.
📅 Neuer Termin: 15. März
📍 Ort: Pfarrheim Weitersburg, Grüner Weg 23
In ungezwungener, überparteilicher Atmosphäre möchten wir gemeinsam mit Ihnen im gewohnten Charakter des verlegten Neujahrsempfangs einen flexiblen Anlauf ins begonnene Jahr nehmen – mit Rückblick, Ausblick und gemütlichem Austausch.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen und werden Ihnen weitere konkrete Informationen frühzeitig mitteilen.
Herzliche Grüße
Vorstand der FWG Weitersburg e.V.
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Am 11. Dezember 2025 fand die letzte Sitzung des Ortsgemeinderates Weitersburg in diesem Jahr statt. Die FWG-Fraktion hat sich gemeinsam mit allen Rats- und Ausschussmitgliedern intensiv vorbereitet, um konstruktiv und lösungsorientiert an den Beratungen mitzuwirken. Wenige Tage zuvor traf sich die Fraktion zu einer Jahresabschlussbesprechung in der Gaststätte Klein, um die Themen der Sitzung zu erörtern und die Weichen für das kommende Jahr zu stellen.
Weiterlesen: Rückblick auf die letzte Gemeinderatssitzung 2025 und Ausblick auf das neue Jahr
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In vielen kommunalen Räten glaubt man, Bauvorhaben blockieren zu können, indem man das Einvernehmen verweigert. Doch das ist ein Irrtum: Das Einvernehmen darf nicht willkürlich verweigert werden, sondern nur aus klar definierten Gründen. Andernfalls wird die Entscheidung von der Baugenehmigungsbehörde ersetzt – und die Gemeinde verliert die Kontrolle.
Die rechtlichen Fakten im Überblick
Nur aus ganz bestimmten Gründen
Die Gemeinde darf ihr Einvernehmen nur verweigern, wenn Gründe vorliegen, die in den §§ 31, 33, 34 und 35 BauGB genannt sind.
Keine Willkür
Persönliche Motive oder politische Spielchen sind tabu. Eine unbegründete Verweigerung ist rechtswidrig.
Ersetzungsbefugnis der Behörde
Nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB kann und wird die Baugenehmigungsbehörde das Einvernehmen ersetzen, wenn die Gemeinde es unrechtmäßig verweigert.
Weiterlesen: Warum Gemeinden das Einvernehmen nach § 36 BauGB kaum verweigern können
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Ohne Ehrenamt ist alles nichts!
Liebe Leserinnen und Leser,
Zum Tag des Ehrenamtes betont der Gemeinde- und Städtebund (GStB) die unverzichtbare Rolle der 2.259 ehrenamtlich geführten Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz. GStB-Geschäftsführer Moritz Petry fordert konkrete Maßnahmen: weniger Bürokratie, bessere finanzielle Ausstattung und einen gesetzlichen Anspruch auf pauschale Freistellung vom Arbeitgeber.
Die Aufgaben der Ortsgemeinden wachsen – von Kitas über Energieprojekte bis zur Wirtschaftsförderung. Gleichzeitig nehmen Bedrohungen und Anfeindungen gegen Mandatsträger drastisch zu. Petry warnt: “Das sind Angriffe auf die Säulen unserer Demokratie.”
Ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind Ansprechpartner, Vermittler und Impulsgeber vor Ort. Sie stärken das Vertrauen in staatliches Handeln und fördern den Zusammenhalt. In Krisenzeiten sind diese Strukturen unverzichtbar. Der GStB fordert daher nicht nur Anerkennung in Worten, sondern konkrete Taten zur Unterstützung des Ehrenamtes.
- Für eine starke kommunale Selbstverwaltung – Schließen wir uns der Initiative "Jetzt reden WIR" an
- Urnengemeinschaftsanlage wird erneut erweitert
- Eine dauerhafte Bleibe für unsere Karnevalswagen
- Aktuelles aus der Ratsarbeit im Herbst
- Frische Internetseite der Ortsgemeinde Weitersburg
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