Kurze Tagesordnung mit intensiven Beratungen “ohne” Verwaltung
In den vergangenen Wochen hat sich der Ortsgemeinderat – zunächst in den Ausschüssen und anschließend in der gemeinsamen Sitzung – wieder intensiv mit verschiedenen Themen rund um unsere Gemeinde beschäftigt. Auch wenn die Tagesordnungen diesmal etwas kürzer waren, standen dennoch wieder wichtige Entscheidungen an.
Unter anderem haben sich Rat und Ausschuss mit zwei Neubauanträgen befasst und über die Anschaffung neuer Spielgeräte für unsere KiTa Pusteblume beraten. Außerdem hat die W.I.S.O. – die Weitersburger Initiative Streuobstwiesen – ihren Rechenschaftsbericht vorgestellt und uns einen spannenden Einblick in ihre Arbeit gegeben.
Ein weiterer Punkt war ein Vorschlag der FWG, mit dem die Abläufe bei Bauanträgen im Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU) einfacher und effizienter gestaltet werden sollen.
Auch bei der Neubesetzung der Schulleiterstelle an unserer Grundschule waren die Gremien eingebunden.
Ein trauriges “Highlight” dieser gesamten Sitzungsrunde war zudem, dass erstmals keinerlei Vertreter der Verbandsgemeindeverwaltung anwesend waren – offenbar sollen unsere Sitzungen inzwischen komplett ohne fachliche Begleitung auskommen. Dass uns gleichzeitig – erneut – Unterlagen erreichten, die teilweise unvollständig oder fehlerhaft waren, hat die Sache nur unwesentlich vereinfacht. Rückfragen, Unsicherheiten und zusätzlicher Abstimmungsbedarf gehören damit weiterhin zum festen Programm der ehrenamtlichen Arbeit im Rat. Gerade bei anspruchsvolleren Bauangelegenheiten wäre ein wenig Unterstützung aus der Verwaltung sicherlich kein Luxus gewesen.
Eröffnung Spielplatz “Grüner Weg” am 11.07.
Als sehr erfreuliche Mitteilung aus der Sitzungsrunde nehmen wir die Eröffnung des neu hergerichteten Spielplatzes “Grüner Weg” mit. Der Ortsbürgermeister hat eine feierliche Eröffnung für den 11.07.2026 mitgeteilt. Die Zeit bis dahin wird leider noch benötigt damit das ausgesäte Gras anwächst und noch kleinere Arbeiten ausgeführt werden können.
Im Folgenden möchten wir die einzelnen Themen und unsere Entscheidungen näher vorstellen:
Besetzung der Schulleiterstelle an der Grundschule Weitersburg
Durch die Versetzung der bisherigen Schulleitung ist die Schulleiterstelle an der Grundschule neu zu besetzen. Die Besetzung der Stelle ist nun einen wichtigen Schritt vorangekommen.
Die Ortsgemeinde ist Schulträger der Grundschule und hat im weiteren Verfahren zur Besetzung der Stelle damit ein festgelegtes Mitspracherecht. Sie kann ihre Sicht zur Besetzung mitteilen, den Bewerber zu einem Gespräch einladen und später eine offizielle Stellungnahme abgeben.
In der Ratssitzung am 11.06. wurde den Mitgliedern des Schulträgerausschusses und des Gemeinderates der Bewerber vorgestellt. Dabei haben beide Gremien ihr Benehmen erteilt und damit den Weg für die Besetzung der Stelle freigemacht.
Die Schulleiterstelle soll nämlich zum 1. August 2026 neu besetzt werden. Mit der nun erfolgten Zustimmung der Gemeinde ist ihre im Verfahren benötigte Beteiligung abgeschlossen. Die weitere Entscheidung liegt bei der zuständigen Schulaufsicht. Aus Sicht der Ortsgemeinde sind damit alle Voraussetzungen geschaffen, dass die Grundschule Weitersburg ab August einen neuen Schuldirektor erhält.
Fördermittel der Ortsgemeinde wirkungsvoll für den Erhalt der Streuobstwiesen eingesetzt - W.I.S.O. berichtet
Die Gruppe W.I.S.O. wird von der Ortsgemeinde jährlich mit Fördermitteln in Höhe von 2.500,- Euro unterstützt, um die Streuobstwiesen rund um den Ort in der Flur zu erhalten und die dort vorhandenen Obstbäume fachgerecht zu pflegen. Mit dieser Unterstützung konnten im Jahr 2025 zahlreiche Maßnahmen zur Pflege, Entwicklung und ökologischen Aufwertung der Flächen erfolgreich umgesetzt werden. Die bereitgestellten Mittel wurden verantwortungsvoll und zielgerichtet eingesetzt und haben dazu beigetragen, diese wertvollen Landschaftsbestandteile nachhaltig zu stärken und weiterzuentwickeln.
Zu den wichtigsten Ergebnissen im Berichtszeitraum zählen die Pflanzung von 30 neuen Obstbäumen, die Pflege und Weiterentwicklung bestehender Flächen, die Anlage von Totholzhaufen als wertvolle Lebensräume sowie die Betreuung von Nistkästen. Auch im Bereich der Umweltbildung konnten schöne Impulse gesetzt werden, unter anderem durch die Begleitung der Grundschul-AG. Darüber hinaus wurde Apfelsaft für die KiTa bereitgestellt, seltene Arten konnten dokumentiert und weitere naturschutzfachliche Verbesserungen auf den Flächen umgesetzt werden. Insgesamt wird deutlich, dass die Förderung der Ortsgemeinde einen wichtigen und nachhaltigen Beitrag zum Erhalt der Streuobstwiesen und zur Stärkung des örtlichen Natur- und Gemeinschaftslebens leistet.
Neuanschaffung von Spielgeräten und Wiederherstellung der Fallschutzräume für die KiTa (Kindertagesstätte) “Pusteblume”
Die FWG-Fraktion hält die Maßnahme zur Neuanschaffung von Spielgeräten und zur Wiederherstellung der Fallschutzflächen in der Kindertagesstätte “Pusteblume” für sinnvoll und hat ihr daher zugestimmt. Ausschlaggebend war, dass sich die bisherige Gestaltung des Spielbereichs über die aktuell 11 Jahre Betriebszeit der neuen KiTa nicht bewährt hat und die geplante Umgestaltung eine dauerhafte, sichere und kindgerechte Lösung ermöglicht.
Mit der Zustimmung bekräftigen wir, dass die Investition in eine funktionale und sichere Spielfläche im Interesse der Kinder und der Einrichtung notwendig ist. Vorgesehen sind die Wiederherstellung der Fallschutzflächen, die Neubestückung der Spielfläche sowie die Vergabe der notwendigen Arbeiten und Anschaffungen in einem festgelegten Kostenrahmen.
Zu den Bauanträgen: Mängel in der fachlichen Begleitung von Beratungen zu Bauanträgen und in der Qualität der Entscheidungsgrundlagen
Bauantrag auf Neubau einer Terrassenüberdachung
In Rheinland-Pfalz (RLP) ist eine Terrassenüberdachung bis zu einem Brutto-Rauminhalt (umbauter Raum) von 50 m³ verfahrensfrei. Man benötigt dafür keinen Bauantrag. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 62 Abs. 1 Nr. 1a der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO RP). Wir hätten uns hier daher eine nachvollziehbare Berechnung des Brutto-Rauminhalts von der Verwaltung gewünscht oder zumindest eine Mitteilung in dieser Richtung. Dem Bauherrn hätten wir ansonsten an dieser Stelle gerne die Burokratie erspart und hatten weiter keine Einwendungen.
Bauantrag auf Neubau eines 8-Familienwohnhauses
Das Bauvorhaben in der Humboldtstraße 42 hat die politischen Gremien in Weitersburg seit Anfang 2025 mehrfach beschäftigt. Während das gemeindliche Einvernehmen im Januar 2025 zunächst noch verweigert wurde, kamen Verwaltung und Fachbehörden nach weiteren Prüfungen später wiederholt zu dem Ergebnis, dass sich das Vorhaben nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügt. Auch für den nun erforderlichen Neubauantrag wurde diese Einschätzung erneut bestätigt. Konkrete und haltbare Gegenargumente, die eine legale Versagung des Einvernehmens stützen würden, lagen keine vor.
Unabhängig davon bleibt bei uns deutlicher Unmut über den gesamten Ablauf, den wir auch geäußert haben. Insbesondere widersprüchliche Angaben, unklare Unterlagen, offene Fragen zur Wohnflächenberechnung sowie die aus unserer Sicht unzureichende und oft verspätete Kommunikation der Verwaltung haben erheblich zu einem Vertrauensverlust beigetragen. Gerade gegenüber Rat und Ausschuss erwarten wir nachvollziehbare, vollständige und rechtssichere Informationen sowie fachliche Ansprechpartner in der Beratung, bei solchen unklaren Verhältnissen.
Trotz dieser Kritik gilt: Nach den vorliegenden und mehrfach geprüften Unterlagen bestehen auf der aktuellen Rechtslage keine tragfähigen Gründe, das Einvernehmen zu versagen. Wer kommunale Planung ernsthaft steuern will, muss dies rechtzeitig und rechtssicher über Bebauungsplanung tun – nicht erst dann, wenn ein konkretes Vorhaben bereits weit fortgeschritten ist.
Vor diesem Hintergrund bewerten wir auch die Bestrebungen einer Fraktion, das Baugesuch nachträglich über eine Zurückstellung oder ein nachgeschobenes Bebauungsplanverfahren zu blockieren, als rechtlich nicht haltbar. Eine solche Vorgehensweise wäre aus unserer Sicht rechtswidrig, weil die gesetzlichen Voraussetzungen (Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan) für eine Zurückstellung nach dem Baugesetzbuch nicht vorliegen. Eine reine Verhinderungsplanung wäre weder seriös noch mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar.
Unsere Meinung lautet daher: Das Verfahren ist insgesamt unbefriedigend und hat berechtigten Ärger ausgelöst. Gleichzeitig dürfen politische Entscheidungen nicht aus Frust oder Opportunität getroffen werden, sondern müssen sich an Recht, Verfahren und überprüfbaren Tatsachen orientieren. Die Beratungen der FWG-Fraktion orientieren sich insbesondere an Sachlichkeit und somit haben wir mehrheitlich aber mit deutlicher Kritik der Erteilung des Einvernehmens zugestimmt, mit weiteren definierten Prüfaufträgen an die zuständige Bauaufsicht und einen geänderten Beschluss vorgeschlagen der die Erteilung des Einvernehmens auflöst wenn sich im Nachgang bei der Bauaufsicht wieder Änderungen an den vorgelegten Unterlagen ergeben sollten.
Antrag der FWG-Fraktion - Bauanträge sollen effektiver und schneller beraten werden
Die FWG-Fraktion möchte mit dem Antrag Bauanträge schneller und einfacher beraten. Hintergrund ist, dass der neue § 36a BauGB (wir berichteten - hier-) in der Hauptsatzung der Gemeinde für eine Beschlussfassung noch nicht auf den Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU) übertragen werden konnte. Dadurch entstehen unnötige Umwege. Ohne eine klare Regelung müssen Bauanträge teils zweimal beraten werden – erst im ATU, dann noch einmal im Ortsgemeinderat. Gerade jetzt in der Sommerpause, wenn der Ortsgemeinderat nicht tagt, ist es wichtig, dass in den zwei Ausschusssitzungen in dieser Zeit der ATU allein entscheiden kann, damit Antragsfristen gewahrt bleiben. Die FWG will bis zur Änderung der Hauptsatzung das Thema per Ratsbeschluss ändern, damit diese Verfahren künftig vollständig im ATU erledigt werden können: einfacher, schneller und mit weniger Bürokratie für alle Beteiligten. Wir freuen uns, dass unser Antrag von allen mitgetragen wurde.
Die nächsten Termine
Wie schon geschrieben hat der Ortsgemeinderat als Gremium zunächst einmal Sommerpause. Ausschüsse tagen jedoch noch in Juli und August. Die nächsten Sitzungen:
- 23.07. ATU (Ausschuss für Technik und Umwelt)
- 20.08. ATU und HA (Hauptausschuss)
- 27.08. Schulträgerausschuss
- 03.09. Ortsgemeinderat
In 2 Wochen beginnen die Schulferien in Rheinland-Pfalz. Wir wünschen Ihnen allen eine wunderbare Sommerzeit und erholsame Urlaubstage!