Warum der Gemeinderat Kontrolle ausüben MUSS
Unter dem öffentlichen Tagesordnungspunkt Anfragen der vergangenen Sitzung des Ortsgemeinderates am 05.02. -hier klicken- beklagte die VG-Verwaltung steigende Zahlen von Anfragen aus den Räten – und bezeichnet sie teils als arbeitsbehindernd.
Wir möchten uns gerne dazu äußern, da wir hier eine weitgefächerte Problematik sehen. Denn wer so argumentiert, blendet aus, was Gesetz und kommunale Ordnung eigentlich eindeutig festlegen: Der Gemeinderat ist kein belastendes Element, sondern ein wichtiges Kontroll- und Entscheidungsorgan einer Gemeinde.
Seine Mitglieder sind die legitimierten Vertreter der Bürgerinnen und Bürger – und sie haben auch den gesetzlichen Auftrag, die Verwaltung zu überwachen!
Gesetzliche Pflicht statt lästige Zusatzaufgabe
In § 32 (1) der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) ist u.a. festgelegt:
- Der Gemeinderat legt die Grundsätze der Verwaltung fest.
- Er entscheidet über Angelegenheiten der Gemeinde.
- Er überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse.
Dazu gehören auch Anfragen – als elementares Kontrollwerkzeug. Nachzulesen sind diese Berechtigungen u.a. in § 33 (4) GemO sowie § 19 der Geschäftsordnung der Ortsgemeinde Weitersburg (GeschO).
Unsere Fraktion nutzt dies, um an überfällige Beschlüsse oder offene Absprachen zu erinnern sowie um auf Misstände und problematische Situationen im Ort hinzuweisen und um Informationen zu erhalten, die eben zu oben genannter Überwachung nötig sind.
Ein Ratsmitglied ist kein Statist – sondern Kontrollorgan
Auch wenn der Begriff “Überwachungsorgan” martialisch klingt: Das ist der Gemeinderat eben auch. Seine Werkzeuge sind dabei keineswegs scharf überzogen.
Fraktionen oder ein Viertel der Ratsmitglieder können verlangen, dass der Gemeinderat über Angelegenheiten der Verwaltung unterrichtet wird.
Einzelne Ratsmitglieder dürfen schriftliche, elektronische oder mündliche Anfragen stellen, die in einer „angemessenen Frist“ beantwortet werden müssen.
Praktisch hat sich hier landesweit ein Richtwert von etwa vier Wochen etabliert. Doch häufig wird diese Frist überschritten. Daher sollten Nachfragen doch erlaubt sein.
Wenn Antworten ausbleiben – zwei Beispiele
Aktuell sind noch zwei Anfragen unserer Fraktion seit über 100 Tagen unbeantwortet:
- Eine mündliche Nachfrage zum Glasfaserausbau aus der Ratssitzung vom 12.12.2024, welche wir am 10.02.2025 schriftlich nachgefragt hatten (nachdem uns die Verwaltung in der Sitzung vom 06.02.2025 nochmal um eine Aufstellung der ausstehenden Antworten gebeten hatte) – nachdem die ursprüngliche Anfrage inzwischen 307 Tage alt wurde hat die Fraktion am 15.10.2025 erneut eine gleichlautende Anfrage gestellt, die inzwischen ebenfalls seit über 100 Tagen unbeantwortet ist.
- Eine schriftliche Anfrage vom 28.10.2025 zum Ratsbeschluss vom 06.02.2025 über die Neugestaltung des Dorfplatzes, die ebenfalls, trotz schriftlicher Nachfrage, inzwischen über 100 Tage besteht.
Hier zeigt sich: Das eigentliche Problem ist nicht die Anzahl der Anfragen – sondern das Ausbleiben der Antworten.
Denn ungeklärte Sachverhalte führen zu Rückfragen und erneuten Anläufen, die vermeidbar wären, wenn die Verwaltung zeitnah antwortete. Dabei erwarten wir keine Doktorarbeit oder seitenweise ausgearbeitete Aufsätze, sondern eine einfache Antwort, oft in wenigen Sätzen (ggf. mit Hinweisen zu Informationsquellen) oder ein einfaches “bitte gedulden, es geht gerade wegen Überlastung nicht, wir haben es aber nicht vergessen”.
Warum die Anfragen zunehmen – ein hausgemachtes Problem?
In der letzten Ratssitzung argumentierte die Verwaltung mit einer “massiven Zunahme” von Anfragen und kündigte gleichzeitig behördliche Maßnahmen an.
Doch die Frage bleibt: Warum tritt diese Zunahme seit vergangenem Jahr auf?
Unsere Vermutung:
- Wegfall einer/eines Schriftführerin/Schriftführers in Rats- und Ausschusssitzungen
- Kaum Fachleute der Verwaltung mehr in Ausschusssitzungen, die während Beratungen Sachverhalte erläutern können
- Zusätzliche Belastung der Ehrenamtlichen durch eigene Recherchen aufgrund immer komplizierteren Verwaltungsabläufen und Bürokratiewahnsinn
In früheren Wahlperioden – etwa unter dem damaligen Bürgermeister der Verbandsgemeinde Fred Pretz – war das anders. Schriftführer und Fachpersonal standen zur Verfügung, und die Sitzungen waren aus Sicht unserer Fraktion effizienter.
Wir haben daher in der letzten Sitzung bewusst unsere Hilfe bei der Suche nach einem Mittelweg angeboten, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Denn wir sehen selbstverständlich auch Belastungen seitens der Verwaltung, die aber nicht sein müssten und ebenso ein Ortsgemeinderat, der nicht immer hintenanstehen darf. Denn die “Aushöhlung der Unterstützung” für die Ortsgemeinderäte ist inzwischen spürbar.
Bei einer Verbandsgemeindeumlage von über 37 Prozent (einer der höchsten im Kreis) darf man u.E. zudem erwarten, dass die Ortsgemeinden bei höheren Umlagen nicht weniger, sondern auch mehr Unterstützung erhalten.
Bürgernähe braucht Zeit – und ist unverzichtbar
Viele unserer Anfragen entstehen zudem durch Bürgerinnen und Bürger, die ihre Ratsmitglieder direkt ansprechen – ohne Behördengang, ohne Termin, einfach im Alltag.
Die Ratsmitglieder sind die niedrigschwellige Anlaufstelle vor Ort. Sie abzuweisen würde die ohnehin vorhandene Unzufriedenheit verstärken. Was der Verwaltung als „Kleinigkeit“ erscheinen mag, kann für Menschen ein wichtiges Anliegen sein.
Und wenn Probleme nicht zeitnah gelöst werden können, muss eben nachgehakt werden – damit Bürgerinnen und Bürger Verlässlichkeit erleben.
Anfragen gehören nicht “obendrauf” – sie sind Teil des gesetzlichen Auftrags
Das Klagen, Anfragen würden die Verwaltung lahmlegen, vermittelt einen fatalen Eindruck: als seien die Rechte des Gemeinderats störend. Doch das Gegenteil ist richtig:
Anfragen und Anträge sind kein Zusatz – sie sind Kern der kommunalen Selbstverwaltung.
Die Ortsgemeinden sind der Motor der Verbandsgemeinde. Und dieser Motor braucht zwei Dinge:
- eine professionelle Verwaltung
- engagierte Ehrenamtliche
Beide gemeinsam halten die kommunale Selbstverwaltung am Laufen - und keiner funktioniert ohne den anderen!
Anfragen der FWG Fraktion im vergangenen Jahr 2025
- 19 schriftliche Anfragen / 3 davon mündlich und nachträglich schriftlich / 4 davon für uns leider unbefriedigend beantwortet
- 4 schriftliche Nachfragen auf noch offene Anfragen / teilweise unbefriedigend und/oder noch nicht beantwortet
- 4 Anträge / zufriedenstellend ausgeführt
Nachfragen zu Haushaltspositionen im Rahmen der Haushaltsberatungen führen wir hier nicht mit auf. Wir können diese aber quantitativ nennen; es waren seitens unserer Fraktion eine Liste von 50 Fragen zum 318-seitigen Haushaltsentwurf, der uns am 12.12.2025 zur Verfügung gestellt wurde. Wir haben in nur 3 Tagen den Haushaltsentwurf durchgearbeitet, welcher ehrenamtliche Ratsmitglieder vor eine große Aufgabe und Verantwortung stellt und die Frageliste der Verwaltung übersendet. In nur 3 Tagen, um der Verwaltung die maximale Zeit zur Bearbeitung zu geben bis zur Haushaltberatung am 08.01.2026 .