Neuer Kindergarten - 2014 oder eher 2024?

Antrag auf Verfahren nach §13a BauGB

Wie lange die Umsetzung eines Bebauungsplanes in Weitersburg dauern kann, haben die Bürger mit dem Neubaugebiet Staffelstück oder aber auch dem Gewerbegebiet miterlebt. Ein zweistellige Jahreszahl ist da mal locker drin. Warum funktioniert das in anderen Gemeinden schneller? Viele Gründe waren in Weitersburg wohl dafür verantwortlich, daß die Umsetzung so viel Zeit in Anspruch nahm und viele Hindernisse mussten überwunden werden.

Warum war das so und was kann man besser und vorallem schneller regeln? Aus den abgeschlossenen Verfahren gilt es unseres Erachtens zu Lernen und Änderungen im Verfahren einzuräumen. Denn auch die Gesetzgebung hat in den letzten Jahren viele Änderungen vorgesehen und ein Vorgehen nach starrem altem Schema hätte wohl wieder lange Verfahrenszeiten zur Folge.

Mit der Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) von Ende 2006 sollte insbesondere die Innenentwicklung gestärkt werden. Hierzu wurde der neue § 13a BauGB eingeführt. Kernstück ist hier u.a. dass in Fällen von kleinen Grundflächen von einer umfassenden Umweltprüfung und u.U. sogar vom naturschutzrechtlichen Ausgleich abgesehen werden kann. Weiterhin wird ein beschleunigtes und vereinfachtes Verfahren zur Erstellung von Bebauungsplänen angestrebt und geregelt. Hierfür sind natürlich bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.

Ein Verfahren nach § 13a BauGB sehen wir als einzige Möglichkeit, mit Hilfe des Bebauungsplans "Auf'm Bungert/Hinter der Heege", einen neuen Kindergarten bis 2014 an optimaler Stelle zu errichten um den gesetzlichen Anforderungen Rechnung zu tragen und qualitativ beste Ausbildung und Erziehung für unsere Kleinen zu garantieren. Zudem ist im geltenden Flächennutzungsplan der Platz neben der Grundschule als Fläche für den Gemeinbedarf sogar mit "Auflage" zur Erstellung eines Bebauungsplanes deutlich gekennzeichnet.

- Wir brauchen dringend einen neuen Kindergarten, der den aktuellen und den absehbar zukünftigen Anforderungen (auch Flächen- und Raumbedarf) gerecht wird

- Spätestens mit Stichdatum, 1. August 2013, ist die Kapazität des ohnehin schon mehr als knapp gewordenen Kindergartens in der bestehenden Form nicht ausreichend, den Bedarf zu decken, der mit dem Rechtsanspruch für dann Einjährige auf einen Kita-Platz entsteht

- Aktuell kann wohl der Platzbedarf für Zweijährige schon nicht mehr komplett gedeckt werden, sodass diese u.U. schon jetzt auf Nachbargemeinden ausweichen müssen

Eine Entscheidung diesen Weg zu gehen brauchen wir schnell und jetzt. Daher hat die FWG Fraktion im Ortsgemeinderat nun mit einem entsprechenden Antrag um eine Entscheidung dahingehend gebeten.


Der Antrag kann im Dokumentbereich oder -hier klicken- eingesehen werden.